Sonntag, 28. August 2016

Zivilschutzkonzept für den Katastrophenfall nicht für Erwerbslose

 
Die Bundesregierung gibt an die Bevölkerung die Empfehlung heraus sich Vorräte anzulegen. Die Bundesregierung beabsichtigt dass Bauernhöfe und Betriebe beschlagnahmt werden können. Das könnte sogar sonst schlafende Michel aufhorchen lassen und womöglich stellt sich manch einer die Frage ob es etwas damit auf sich hat bzw. was es damit auf sich hat, dass die Regierung gerade jetzt diese Verantwortung wahrnimmt. Wie dem auch sei, offenbar ist es jedoch auch so dass Millionen von Menschen keine Möglichkeit haben die o.g. Empfehlung umzusetzen und sich die Frage stellen könnte ob das denkbare Szenario einer Katastrophe mit einer "Säuberung vom Abschaum der Gesellschaft" einhergehen soll?

Zu dieser Frage siehe den nachfolgenden Artikel: 


Mein Kommentar dazu: 

ALG II entspricht bereits dem drohenden Notfall, denn jeder Leistungsbezieher sieht sich permanent mit angedrohten Leistungskürzungen konfrontiert. Und wenn diese greifen können sie gegebenenfalls auch einen kompletten Leistungsentzug bedeuten der sich über drei Monate und länger hinzieht. Dann würde auch die empfohlene Bevorratung keine Abhilfe schaffen können. Die ALG II Regelung verstößt gegen das Grundgesetz und es gibt nichts daran zu beschönigen dass es sich hierbei um einen Hochverrat gegen den Bund handelt.

Es ist ein heuchlerisches Volksinteresse, wenn die Erwerbsfähigen zweiter Klasse im Fall der Fälle verrecken dürfen, weil sie keine Möglichkeit haben Vorräte anzulegen.
Wie kommt es dass der deutsche Ableger von Russia Today sich dessen annimt und es in den marktüblichen deutschen Mainstrammedien bislang so gut wie gar nicht thematisiert wird? 

Das Statement des Bundessozialministeriums:
Sofern also leistungsberechtigte Personen auf Grund des vom Kabinett beschlossenen Zivilschutzkonzeptes einen persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln anlegen wollen, so müssen sie, ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren.
Mit dieser Aussage überschüttet das Bundessozialministerium Betroffene mit Spott und Hohn. Denn die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts enthalten keinerlei überschüssiges Budget (noch nicht mal einen Cent), aus welchem eine Bevorratung an Lebensmitteln finanziert werden könnte.

Im neuen Zivilschutzkonzept, welches das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vergangene Woche vorstellte und das vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen wurde, wird allen Bundesbürgern empfohlen, einen Notvorrat mit rund 80 Litern an Getränken und 58 Kilo an Nahrung vorrätig zu halten.
Für Lebensmittel stehen jedem Leistungsempfänger exakt 128,46 Euro pro Monat zu. (Quelle: Kein Notvorrat für Hartz IV-Empfänger in der Krise!)

Beispiel für eine Antragstellung:
Die Bundesregierung hat die Bevorratung von Lebensmitteln und Wasser pro Person für den Notfall/Krise/ausgerufenen Notstand, für zehn Tage, dringend empfohlen.
Hiermit beantrage ich/wir mir und ggf. weiteren XXX Personen in meinem Haushalt  200,-€/Kopf auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Meine/unsere finanzielle Situation ist Ihnen bekannt. Ich/wir können uns keine Bevorratung leisten. Ich werde mit diesem Geld Lebensmittel und Wasser für 10 Tage/Person anschaffen. Mit Kassenbelegen beweise ich Ihnen diese empfohlene und erbrachte Bevorratung.
Eine Ablehnung dieses Antrags bedingt eine Mittäterschaft zur Wehrkraftzersetzung (heute begrifflich nach § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit)  und destabilisieren der inneren Sicherheit der BRD. (Quelle: So beantragen Hartz IV-Empfänger den Notvorrat)



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