Donnerstag, 18. August 2016

Personalausweis III: Klarstellung zu fortbestehender Rechtsunsicherheit

Seitens der zuständigen Stelle Bürgeramt Konstanz kann, will oder darf man offensichtlich keine rechtsverbindliche Stellungnahme abgeben und verletzt damit die Auskunftspflicht.
Seitens der Staatsanwaltschaft kann, will oder darf man offenbar keinen Handlungsbedarf zur Abhilfe sehen und begeht damit ein Unterlassen.

Aufgrund dieses fruchtlosen Ergebnisses wandte ich mich in meinem Klärungsbemühen an einen Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft, welcher privat einen Blog mit dem Titel "Reichsbürger" und andere "Volksbetrüger" betreibt.

Hierbei kristallisierten sich folgene Gemeinsamkeiten in unseren Rechtsauffassungen heraus:
- Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtssubjekt und eine juristische Person.
- Der Inhaber des Ausweises ist eine natürliche Person.

Daraus habe ich folgende Feststellung hergeleitet:

"Der Zuspruch, eine natürliche Person zu sein, erfolgt durch den BPA mittelbar, da dieser seinen Inhaber im Sinne des Rechtssubjekts der juristischen Person (Bundesrepublik Deutschland) definiert."

Da dies unbegründet verneint und als Blödsinn abgetan wurde, habe ich diese Feststellung anhand eines bereits genannten Beipiels ergänzend erörtert:

"Dass die mit der natürlichen Person Siegfried Zielasko verbundene Unmittelbarkeit seiner Menschenrechte (hier auf Unversehrtheit von Leib und Leben) eine Einschränkung erfuhr, begründet sich dadurch dass dieser im Sinne des Rechtssubjekts der juristischen Person (Bundesrepublik Deutschland) definiert und behandelt wurde."

...Gegenargumente zum dargestellten Sachverhalt blieben aus.

Mit dem Augenmerk wieder zurück zu den Behörden. Was mir in meiner Kommunikation zur BPA-Rechtsfrage gerdaezu ins Auge fällt ist der Umstand, dass man mir einerseits freundlich begegnet und bis zu einem bestimmten Grad auch bemüht ist Antwort zu geben, es andererseits jedoch partout vermieden wird ein konkretes rechtsverbindliches Statement dazu zu äußern, ob im BPA eine natürliche Person definiert wird. Zu Letzterem muss dann auch ganz klar gesagt werden:

Verschweigen ist Volksbetrug!



@ Bürgeramt Konstanz: Wird in dem Bundespersonalausweis eine natürliche Person definiert? Ein rechtsverbindliches Ja oder Nein würde genügen. Billiger geht es jedoch nicht.



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