Behandlung anhand eines früheren Einzelfallbeispiels
(@ Staatsanwaltschaft)
Zum Sachverhalt:
Da es zur Verbesserung meiner
Wohnsituation beitrug, bin ich ein Untermietverhältnis mit XXX eingegangen. Zu keiner Zeit gab es bei mir
einen Anhaltspunkt für einen Leistungsmissbrauch, da es sich beiderseits
erklärtermaßen um eine reine Untervermietung handelte. Zu keiner Zeit wurde mir
gegenüber der Verdacht geäußert, dass es sich um Leistungsbetrug handeln
könnte.
Nichtsdestotrotz wurde mir über
den Zeitraum von drei Monaten keinerlei Leistung zugebilligt. Ohne
jeglichen mir gegenüber geäußerten Verdachtsmoment sah ich mich plötzlich in
eine Lage versetzt, die mich nicht nur fast um dieses Wohnverhältnis gebracht,
sondern mich zudem jeder existenziellen Grundlage beraubt hat. Nicht nur ich
wurde vom Job Center Landkreis Konstanz genötigt, sondern auch Herr XXX und sogar die Eigentümerin der Wohnung,
Frau YYY. Diese sah sich von dem Anliegen des Job Centers derart
überfordert, dass Sie die Hilfe der Hausverwaltung in Anspruch nehmen musste,
in der Angst den bürokratischen Ansprüchen nicht zu genügen. Mir wurde seitens des Job Centers
ausdrücklich mitgeteilt, dass ich keinerlei Anspruch auf einen Leistungsbezug
habe, wenn ich zu meinem Untermietvertrag nicht den Mietvertrag von XXX, sowie eine Einverständniserklärung seiner Vermieterin (Eigentümerin)
erbringe.
Diese Forderungen des Job Centers
entbehren jeglicher juristischer Grundlage. Nicht nur ich, sondern alle des
Weiteren davon betroffenen Personen empfinden dieses als Nötigung, Amtsanmaßung
und Eingriff in ihre Privatsphäre.
Die Zeitverzögerung meiner
Strafanzeige ergibt sich aus dem Umstand, dass ich aufgrund meines finanziellen
Unvermögens, sowie der damit verbundenen emotionalen Belastung, mich erst jetzt
in der Lage sehe angemessen zu reagieren.
In einer Broschüre des Berliner
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der
Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Brandenburg geht folgendes hervor (Zitat):
„Lebt der Hilfebedürftige in einem
Untermietverhältnis, so ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, den
Hauptmietvertrag seines Vermieters vorzulegen. Nur in besonders begründeten Fällen
(etwa bei Anhaltspunkten für einen Leistungsmissbrauch)
kann der Antragsteller aufgefordert werden
auch den Hauptmietvertrag vorzulegen.“
...Keinerlei Leistung bedeutete weder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts noch Unterkunftsleistungen und auch keinerlei ergänzende Sachleistungen. Also überhaupt nichts und dies über drei Monate mit offenem Ende (was bedeutet dass der Leistungsentzug fortgesetzt worden wäre, wenn es der Betroffenen nicht gelungen wäre trotz fehlender Befugnis den geforderten Nachweis zu erbringen).
Eine Betroffene aus einem fadenscheinigen Grund (= Schikane) psychisch unter Druck zu setzen und 90 Tage mit offenem Ende hungern zu lassen hätte zwangsläufig mit dem Tod geendet, wenn Freundschaft hier nicht mit physischer und psychischer Unterstützung zur Hilfe gekommen wäre. Diese Freundschaft implizierte auch eine pragmatische Unterstützung in Bezug zum Jobcenter:
Zum einen in Form einer Belgeitung, als die Betroffene bei der lokal zuständigen stellvertretenden Geschäftsführung vorsprach. Einmal abgesehen von dem "großzügigen Angebot", einmal in die Süßigkeitenschale des Büros greifen zu dürfen und sich mit 10 € abspeisen zu lassen, blieb es fruchtlos und daher blieben wir zur weiteren Klärung sitzen bis zwei nette Polizisten (...wie sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellte) kamen und wir schließlich dem Hausverweis des Jobcenters Folge leisten mussten.
Zum anderen in Form eines Schreibens an die Geschäftsführung, in welchem ich zum Ausdruck brachte was der Wahrheit entspricht: Dass man sich durch diesen unrechtmäßigen Leistungsentzug zu einem potentiellen Mörder machen würde (nebenbei bemerkt hat sich die Definition, ein alternativlos vorsätzliches Verhungern lassen mit Mord gleichzusetzen, auch in den Mainstreammedien etabliert).
Seitens der Geschäftsführung nahm man dies jedoch keineswegs als Anlass den initiierten Tod durch Verhungern zu beenden, sondern erstattete stattdessen wegen "Herabsetzung in der Ehre" Anzeige gegen mich.
Und seitens der Staatsanwaltschaft nahm man dies keineswegs als Anlass die o.g. Strafanzeige einmal näher in Betracht zu ziehen, sondern ergriff stattdessen Partei für die Geschäftsführung.
Auch die Richterin (in privaten Begegnungen eigentlich ein netter Mensch) folgte dieser parteiischen Ausrichtung, so dass erst gar nicht zugelassen wurde dass ich zu Wort komme und mit mir kurzerhand der Prozess gemacht wurde (mit einem Strafmaß das 20 Tage Gefängnis entsprechen würde).
Was hier also geschah war Folgendes: Behördliche Befangenheit greift ineinander, die Betroffene findet kein Gehör, Hilfe in Not wird bestraft und ein unlauteres (zumal grundrechtswidriges) Vorgehen des Jobcenters wird gedeckt.
Oder mit anderen Worten:
Die Betroffene wurde ihrer Menschenwürde beraubt und das ehrlose Handeln der Geschäftsfühung wurde bestärkt.
***
Die Staatsanwaltschaft kann nur Recht schaffen,
wenn sie zugleich auch rechtschaffen handelt.
Zur damaligen Zeit hatte ich in anderer Angelegenheit auch selber Strafanzeigen bei der StA Konstanz eingereicht, die sich gegen das Jobcenter Konstanz und eine ansässige Beschäftigungsgesellschaft richteten. Dass diese vonvornherein als unbegründet abgewiesen wurden gab mir eine behördliche Befangenheit zu verstehen. Es steht somit die Frage nach einer tendenziellen Änderung im Raum...