Mittwoch, 28. September 2016

Antisozialer Wohnungsbau und die Polizei als Erfüllungsgehilfe einer Koruption?


Informationen zum Sachverhalt einer Zwangsräumung in Litzelstetten... 

Städtische Wohnungsbaugesellschaft WOBAK Konstanz

  treibt 84 Jährigen in die Obdachlosigkeit:





SEK Einsätze für Zwangsräumungen? 

 

  

 

Artikel:

 

Ein unmoralisches Angebot: Wie man arnold (84 Jahre) versucht aus seiner Mietwohnung rauszuschmeißen 

 

Der ganz normale Wahnsinn: SEK stürmt Rentner-Wohnung!!! 



***



Initialgedanke: 
Der Straßenname Sankt Katharien Weg leitet sich von dem ehemaligen Kloster im Mainauwald ab. Sankt bedeutet heilig und katharos bedeutet rein. Sakral symbolisiert dieser Weg einen Reinigungs- und Heiligungsprozess. Mir sind Schwierigkeiten auf dem Weg vertraut. Und wo jener Weg hinzuführen vermag, darauf könnte diese Beschreibung der Mainau hindeuten: link  

 

 

 

 

Die Trinität von   
Reinheit ~ Wahrheit ~ Liebe

Reinheit in Liebe. 
Wahrheit in Liebe. 

Reinheit in Wahrheit.
Wahrheit in Reinheit. 

Liebe in Reinheit.
Liebe in Wahrheit. 

Auf dem besten Weg ist, wer diesen anstrebt.
     

***


Sakrales in Entsprechung zum Profanen: Gleichgültig ob Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Konzern, Bürger... jeder einzelne Mensch ist in seiner Position und Verhältnismäßigkeit entsprechend seiner Bewusstseinsfähigkeit verantwortlich für das was er tut oder lässt. Hier findet sich ein Konsens im Verantwortungsbewusstsein. Bewusstseinsreife, so soll es sein.


Sonntag, 28. August 2016

Streubomben

Es ist zwar verboten den Einsatz, die Herstellung und den Handel mit Streubomben zu fördern, jedoch nicht in Firmen zu investieren die mit Streumunition Umsatz machen und diese Lücke macht sich Siemens offenbar zunutze: 

Siemens Financial Services beteiligt sich mit 15 Millionen Euro am Herstellen von Streubomben.




"Es ist längst überfällig, dass jegliche Finanzinvestitionen in völkerrechtswidrige Waffen gesetzlich verboten und effektiv unterbunden werden" 
(Agnieszka Brugger, sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion)


Zwar steht die Konstanzer Siemens-Tochter Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics GmbH (SPPAL) nicht in einem direkten Zusammenhang damit, doch könnte es auch nicht getrennt betrachtet werden, da der Konzern ja nun mal seine Finanzaktivitäten in der Organisationseinheit Siemens Financial Services bündelt. Offenbar hat sich Siemens einer Unternehmenspolitik mit einem destruktiven Trend verschrieben, was ebenfalls an der Übernahme von Desser-Rand ersichtlich sein kann: Siemens steigt gross ins Fracking ein

Ich bin der Ansicht diese Information sollte gestreut werden, 
damit sie sprichwörtlich wie eine Bombe einschlägt.



Nachtrag: 
Bundesjustizminister Heiko Maß zum mutmaßlichen BVB-Sprengstoffanschlag... 
„Sollte der Beschuldigte tatsächlich aus bloßer Geldgier versucht haben, mehrere Menschen zu töten, wäre das einfach grauenhaft.“.






Zivilschutzkonzept für den Katastrophenfall nicht für Erwerbslose

 
Die Bundesregierung gibt an die Bevölkerung die Empfehlung heraus sich Vorräte anzulegen. Die Bundesregierung beabsichtigt dass Bauernhöfe und Betriebe beschlagnahmt werden können. Das könnte sogar sonst schlafende Michel aufhorchen lassen und womöglich stellt sich manch einer die Frage ob es etwas damit auf sich hat bzw. was es damit auf sich hat, dass die Regierung gerade jetzt diese Verantwortung wahrnimmt. Wie dem auch sei, offenbar ist es jedoch auch so dass Millionen von Menschen keine Möglichkeit haben die o.g. Empfehlung umzusetzen und sich die Frage stellen könnte ob das denkbare Szenario einer Katastrophe mit einer "Säuberung vom Abschaum der Gesellschaft" einhergehen soll?

Zu dieser Frage siehe den nachfolgenden Artikel: 


Mein Kommentar dazu: 

ALG II entspricht bereits dem drohenden Notfall, denn jeder Leistungsbezieher sieht sich permanent mit angedrohten Leistungskürzungen konfrontiert. Und wenn diese greifen können sie gegebenenfalls auch einen kompletten Leistungsentzug bedeuten der sich über drei Monate und länger hinzieht. Dann würde auch die empfohlene Bevorratung keine Abhilfe schaffen können. Die ALG II Regelung verstößt gegen das Grundgesetz und es gibt nichts daran zu beschönigen dass es sich hierbei um einen Hochverrat gegen den Bund handelt.

Es ist ein heuchlerisches Volksinteresse, wenn die Erwerbsfähigen zweiter Klasse im Fall der Fälle verrecken dürfen, weil sie keine Möglichkeit haben Vorräte anzulegen.
Wie kommt es dass der deutsche Ableger von Russia Today sich dessen annimt und es in den marktüblichen deutschen Mainstrammedien bislang so gut wie gar nicht thematisiert wird? 

Das Statement des Bundessozialministeriums:
Sofern also leistungsberechtigte Personen auf Grund des vom Kabinett beschlossenen Zivilschutzkonzeptes einen persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln anlegen wollen, so müssen sie, ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren.
Mit dieser Aussage überschüttet das Bundessozialministerium Betroffene mit Spott und Hohn. Denn die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts enthalten keinerlei überschüssiges Budget (noch nicht mal einen Cent), aus welchem eine Bevorratung an Lebensmitteln finanziert werden könnte.

Im neuen Zivilschutzkonzept, welches das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vergangene Woche vorstellte und das vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen wurde, wird allen Bundesbürgern empfohlen, einen Notvorrat mit rund 80 Litern an Getränken und 58 Kilo an Nahrung vorrätig zu halten.
Für Lebensmittel stehen jedem Leistungsempfänger exakt 128,46 Euro pro Monat zu. (Quelle: Kein Notvorrat für Hartz IV-Empfänger in der Krise!)

Beispiel für eine Antragstellung:
Die Bundesregierung hat die Bevorratung von Lebensmitteln und Wasser pro Person für den Notfall/Krise/ausgerufenen Notstand, für zehn Tage, dringend empfohlen.
Hiermit beantrage ich/wir mir und ggf. weiteren XXX Personen in meinem Haushalt  200,-€/Kopf auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Meine/unsere finanzielle Situation ist Ihnen bekannt. Ich/wir können uns keine Bevorratung leisten. Ich werde mit diesem Geld Lebensmittel und Wasser für 10 Tage/Person anschaffen. Mit Kassenbelegen beweise ich Ihnen diese empfohlene und erbrachte Bevorratung.
Eine Ablehnung dieses Antrags bedingt eine Mittäterschaft zur Wehrkraftzersetzung (heute begrifflich nach § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit)  und destabilisieren der inneren Sicherheit der BRD. (Quelle: So beantragen Hartz IV-Empfänger den Notvorrat)



Samstag, 27. August 2016

Freie~Körper~Kultur





Alle Jahre wieder...

 (@ Ordungsamt)

In Konstanz gibt es ein Strandbad mit FKK-Bereich, schön dass es das gibt. In der letzten Zeit ist der Wasserstand allerdings ziemlich hoch, so dass die Uferzone kaum genutzt werden kann. Es gibt jedoch eine mit einer Hecke abgrenzte Rasenfläche die zureichend Platz bietet. wenn es auch in den Ferien, an Wochenenden und heißen Tagen schon mal enger werden kann. Jedoch ist nicht jeder Freund der Freikörperkultur dazu geneigt mit diesem zugewiesenen Getto Vorlieb zu nehmen, wobei dies individuell unterschiedliche Gründe haben mag. Nur um ein Beispiel zu nennen, vierbeinige Begleiter sind dort nicht erlaubt und darum weicht mancher lieber auf eine andere Stelle am See aus. 

Letzte Tage lag ich an so einer Stelle, die sich schon seit vielen Jahren als ein Kleinod für Nackedeis etabliert hat. In der Regel wird direkt am Ufer Platz genommen und teils befinden sich dort auch Büsche die für eine Blickdichte sorgen können. Es ist also nicht so dass Nackte den Uferweg kreuzen und wenn man von diesem aus solche erblicken will, dann muss man mit seinem Augenmerk auch schon darauf ausgerichtet sein. Und wer sich von der hinter dem Weg befindlichen Einrichtung darüber erregen will, der braucht dann auch schon ein Fernglas dafür. 

Erfahrungsgemäß geht es dort gesittet, respektkvoll und friedlich zu und diese Ruhe wurde dann lediglich dadurch gestört dass zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf die Anwesenden zugingen und sie ermahnten sich anzuziehen. Da ich meinen Polyesterknast sowieso dabei hatte tat ich dies zunächst einmal wie alle Anderen auch, wobei jene die keine Badebekleidung griffbereit hatten sich mit einem Tuch bedeckten. Das reichte den Ordnungshütern jedoch nicht, wenn schon kleinkariert dann aber auch richtig (also rundum mit Verschluss und so). 

Ich hatte mich dann danach erkundigt welches Gesetz mir eine freie Körperkultur an dieser Stelle verbietet. Gennant wurde mir jedoch keines und stattdessen wurde ich nur auf den offziiellen FKK-Platz hingewiesen und an das Internetprotal der Stadt Konstanz verwiesen. Ohne Benennbarkeit einer Gesetzesgrundlage auch kein Verbot, das wäre eigentlich der Moment gewesen an dem ich meine Badehose wieder ausgezogen hätte, doch ich war ja noch inmittem im Gespräch. Da mir bekannt war dass auch mit einem Bußgeld gedroht wird, ließ ich es mir selbstverständlich nicht nehmen darauf hinzuweisen dass das Amt unter rechtsunsicheren Verhältnissen arbeitet und dies zunächst einmal geklärt sein müsste. Denn wenn ich ihm meinen Personalausweis vorlege und dieser mich nicht eindeutig identifizieren kann ist er ungültig, jedoch hatte ich es nicht weiter ausgeführt weil er sich eh bereits damit überfordert sah dass ich verbal einen zivilen Ungehorsam zum Ausdruck brachte. Dementsprechend war dann auch seine Argumentationsführung aus der Luft gegriffen, ich soll mir eine Badehose anziehen weil keine sanitäre Anlage Vorort ist. Aber vielleicht bin ich ja einfach nur zu blöd zu verstehen wieso das im Harn- oder Darmdrang einen Unterschied macht, denn die tausend Menschen mit Badebekleidung entlang des Ufers betrifft das exakt genauso. 

Wenn man nicht alles selber macht...
In Deutschland ist öffentliche Nacktheit ohne sexuellen Bezug für sich nicht strafrechtlich verboten, wird jedoch gelegentlich wegen Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 OWiG als Ordungswidrigkeit mit Bußgeld belegt. (Quelle: Wikipedia)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. (Quelle: § 118 OWiG)
Eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung liegt definitiv nicht vor, somit könnte es bestenfalls eine Belästigung der Allgemeinheit sein. Das wäre allerdings bezogen auf die geschilderte Situation ebenso unbegründet wie unzutreffend.

Ungeachtet dessen hatte ich den Mitarbeiter vom Ordnungsamt auch darauf aufmerksam gemacht dass ausnahmeslos jeder Mensch von Natur aus unbekleidet ist. Er erwiderte daraufhin sinngemäß, dass wir jetzt nicht beim Kleinen anfangen. Aber natürlich fängt es beim Kleinen an, ja selbst Jesus und Mohammed kamen nackt auf die Welt. Sicherlich ist es angemessen darauf Rücksicht zu nehmen dass gesellschaftliche Domestikation und regiligiöse Dogmatisierung eine Entfremdung zum eigenen Körper impliziert, doch worum es sich hier dreht ist doch in keinerlei Weise aufdringlich. Im Übrigen wird in den Essener Schriftrollen nacktes Sonnenbaden zur Reinigung ausdrücklich empfohlen.

III/1 Umweltschutz- und Polizeiverordnung
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Konstanz als Ortspolizeibehörde mit Zustimmung des Gemeinderates folgende
Polizeiverordnung:  

§ 17 Unbekleideter Aufenthalt
Ohne Bekleidung (zumindest Badebekleidung) ist der Aufenthalt am Ufer des Bodensees und des Rheins und im Sichtbereich öffentlicher Wege und Anlagen verboten, ausgenommen an als FKK-Anlage ausgewiesenen und gekennzeichneten Stellen
DRITTER TEIL
Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmung
§ 18 Ausnahmen
Die Ortspolizeibehörde kann von den vorstehenden Bestimmungen in begründeten Einzelfällen oder wenn es im öffentlichen Interesse geboten ist, Ausnahmen zulassen. (Quelle: Service-Portal der Stadt Konstanz)
Der Irrwitz an der geschilderten Situation ist, dass es an der besagten Stelle (wie bereits erwähnt) nicht so ist dass Nackte den Uferweg kreuzen und im Gegensatz dazu an dem offziellen FKK-Platz der Stadt Konstanz eine direkte Konfrontation zwischen Nackten und Spaziergängern auf dem Uferweg unvermeidlich ist.

Es gibt hierbei keine Schuld zu büßen.
@ Ordnungsamt:  
Warum lassen Sie jene harmlosen Menschen, die mit ihrem Nacktsonnen und -baden überhaupt keinen Wert darauf legen öffentliches Aufsehen zu erregen, nicht einfach in Frieden?

Wenn eine unaufdringliche Freikörperkultur 
einen aufdringlichen Freiheitsentzug 
zur Folge haben kann, 
dann läuft etwas verkehrt.



Anregung zum Weiterdenken:




"Mein Nacktsein war für uns einfach die logischste, klarste Form, den Song künstlerisch darzustellen. In 'Langsam' geht es darum, zu sich selbst zu stehen, alles abzulegen, was einen beschwert und verschleiert."

"Wer nackt ist, ist ohne Fassade, bei sich selbst, wahr und ehrlich."

"Die Nacktheit ist Symbol für meine innere Haltung. Es geht darum, was in mir passiert, nicht um meine Oberfläche. 'Langsam' hat für mich überhaupt nichts Erotisches"

(Frida Gold)



Freitag, 26. August 2016

Selbstverwaltung wird bekämpft

Wie Ihnen vielleicht ansatzweise ersichtlich werden könnte, folge ich einem Initialgedanken. Um der Vollständigkeit willen möchte ich anmerken, dass ich hiermit kein rückläufiges Reichsbürgerinteresse verbinde. Ich nehme an Sie wissen prognostisch ebenso wie ich dass gesellschaftliche Veränderungen größeren Ausmaßes absehbar sind und in dessen Vorfeld so oder so solche Fragen wie die o.g. verstärkt aufkommen werden. Ich gehe davon aus dass der bevorstehende Veränderungsprozess destruktiv wie konstruktiv ablaufen kann und wie es dann letztlich sein wird von allen Menschen abhängt. In meiner Absicht steht einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Mir sind hierbei klare Verhältnisse wichtig, damit ein konkreter Umgang mit diesen gefunden werden kann und davon ausgehend eine sinnvolle Entwicklung." (15.06.2016 @ Staatsanwaltschaft Konstanz)


Wer im Nachfolgenden einen Bezug zur Region sucht wird diesen finden. Adrian Ursache ist der Staatsanwaltschaft Konstanz bekannt, denn womöglich kam es "dank dieser" sogar zu einem Impuls zur Begründung des Staat Ur.
Die Bildzeitung berichtete... 
"Den Konstanzer Staatsanwalt Andreas Mathy (54) lässt das kalt: „Bei Herrn Ursache ist alles korrekt abgelaufen. Er hat in allen Instanzen verloren.“
Adrian Ursache hingegen sah das ganz anders:
 „Ich bin unschuldig. Man hat mich verurteilt, weil ich bei meinem alten Arbeitgeber in Radolfzell einen Betriebsrat gründen wollte.“
Er wurde zu einer Geldstrafe von 3.000 € verdonnert und weil er nicht zahlte steckte ihn die Staatsanwaltschaft Konstanz in Ersatzhaft. Bild berichtete im Weiteren dass ihn seine Erfahrung schwer empört hat und er am liebsten das ganze Land zu Fall bringen würde (Textquelle 1, Textquelle 2).
Stattdessen kam es jedoch zu einer Souveränitätserklärung durch die Begründung des Staat Ur.

Zum aktuellen Geschehen...



Interviewer: "Wie lange willst Du die Menschen um Dich herum hier noch versammeln, also wie lange geht das?"
Adrian Ursache: "Also Du fragst jetzt, wann können die einrücken um mich zu töten."

Was Tags darauf geschah möchte ich ungekürzt einen Zeugen schlidern lassen:

So war es am 25.08.2016 im Staat Ur

Augenzeugenbericht!
Der Angriff erfolgte gegen 8:30. Weiße Transporter rollten an. Dann ging alles sehr schnell. Bewaffnete vollgepanzerte vermummte Angreifer sprangen über die Zäune und Gartentore. Adrian verteidigte seinen Besitz und schrie „schieß doch schieß doch!“ 4 der Angreifer standen ihm mit gezogenen Waffen gegenüber. Die „Polizisten“ eröffneten das Feuer und Adrian ging zu Boden. Ich bin vor Ort leicht verletzt…
Zwangsvollstreckung endet mit einem Mordversuch durch POLIZEI!
Am 24.08.2016 um 9 Uhr morgens sollte eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Hierbei handelte es sich um eine Zwangsräumunng einer Immobilie. Der Beschuldigte hat den ganzen Tag mit seinen Freunden gewartet bis der Gerichtsvollzieher kommt um seine Arbeit zu vollziehen. Dieser ist nicht erschienen, auch gab es kein telefonischen Kontakt diesen Termin abzusagen. Laut Gesetz hätte es zu einer neuen Terminvergabe kommen müssen da der Gerichtsvollzieher nicht an dem Tag erschienen ist da dann davon auszugehen ist das dieser verhindert war.
Am 25.8.2016 ist ein SEK Trupp und weitere 200 Polizeikräfte auf dem Grundstück aufgelaufen, und sogenannte SEK-Beamte sind mit gezogener Waffen überall um die dortige Gegend gelaufen. Der sogenannte Beschuldigte ist draussen gewesen und hatte eine Schreckschusspistole bei sich.
Der Streitwert bezifferte sich um 4.000 €. Die Einsatzkosten beziffern sich um die 200.000 € , plus die Nachfolgekosten , Op Hubschrauber ect. Alleine da ist keine Verhältnismässigkeit zu erkennen, und bei der Terminsetzung ist klar eine absichtlicher ungesetzlicher Überfall zu erkennen, der nur ein Ziel verfolgte, unliebsame Person Mundtod machen, koste was wolle.
Es wurde in allen MEDIEN die LÜGE verbreitet ; das es ein Schusswechsel gab wodurch mehrere Polizisten verletzt worden. Ein Zeuge kann bestätigen das kein POLIZIST verletzt wurde, da diese PISTOLE nur eine Schreckschuss war. Also demnach müsste es dadurch verletzte Polizisten geben. Diese sind bis jetzt nicht gesehen worden, auch sagte der Zeuge das nicht ein einziger POLIZIST mit Krankenfahrzeuge weggefahren worden. Dann versucht man zu lügen und behauptet die Polizei hätte dort nur eine Drogenrazzia durchgeführt. Auch das kann man nicht wahrhaben, und scheint gelogen zu sein. (Textquelle: Staat Ur)
Derzeit liegt er infolge der Schussverletzungen auf der Intensivstation.
Meine Hoffung dass er damit über den Berg kommt und meine besten Wünsche für seine Genesung.


***

Ich spüre in mich hinein, tief in Bereiche die ins Kollektive hineinreichen und mich erfüllt ein heiliger Zorn.

Das System dient nicht den Menschen, die Menschen dienen dem System indem sie an dieses versklavt sind.

Ein Veränderungsprozess ist im Gange. Dieser geht von den Menschen aus und kann sich mit oder ohne parallele Entwicklung des herrschenden Systems vollziehen. Wird dies von den Organen des Systems ignoriert, wird es auf der Handlungsebene unweigerlich einen entsprechenden Aufschrei zur Folge haben und auf der (okkulten) Wirkungsebene dazu führen dass Ignoriertes anderswo Gehör findet. Infolge dessen könnte es gegebenenfalls auch zu einem Volksaufstand kommen und wenn sich eine Gewaltsituation daraus entwickelt kann es für alle gleichermnaßen nur eine Lost-lost-Situation implizieren.

Das unverhältnismäßig immense Polizeiaufgebot im o.g. Fall spricht für mich dafür das damit ein Exempel statuiert wurde, wobei anhand der Reaktionen auf diesen Vorfall auch geprüft werden kann wie die aktuelle Lage in Bezug zu dem von mir im letzten Absatz Genannten ist. Allerdings mit der Einschränkung dass nicht alles prüf- und berechenbar ist, so wie auch ein schwarzer Schwan ein unerwartetes Ereignis sein kann.

Ich frage mich ob eine Regierung, deren Schwerpunkt darin liegt Symptome zu bekämfen anstatt ursachenbezogen Lösungen zu realisieren, dem anders begegnen könnte. In der Kommunikationsbereitschaft liegen konstruktive Möglichkeiten insofern sie nicht einseitig ist....

Freitag, 19. August 2016

Würde und Ehre im Verhältnis zur Rechtschaffenheit




Behandlung anhand eines früheren Einzelfallbeispiels

(@ Staatsanwaltschaft)



Zum Sachverhalt: 
Da es zur Verbesserung meiner Wohnsituation beitrug, bin ich ein Untermietverhältnis mit XXX  eingegangen. Zu keiner Zeit gab es bei mir einen Anhaltspunkt für einen Leistungsmissbrauch, da es sich beiderseits erklärtermaßen um eine reine Untervermietung handelte. Zu keiner Zeit wurde mir gegenüber der Verdacht geäußert, dass es sich um Leistungsbetrug handeln könnte.
Nichtsdestotrotz wurde mir über den Zeitraum von drei Monaten keinerlei Leistung zugebilligt. Ohne jeglichen mir gegenüber geäußerten Verdachtsmoment sah ich mich plötzlich in eine Lage versetzt, die mich nicht nur fast um dieses Wohnverhältnis gebracht, sondern mich zudem jeder existenziellen Grundlage beraubt hat. Nicht nur ich wurde vom Job Center Landkreis Konstanz genötigt, sondern auch Herr XXX und sogar die Eigentümerin der Wohnung, Frau YYY. Diese sah sich von dem Anliegen des Job Centers derart überfordert, dass Sie die Hilfe der Hausverwaltung in Anspruch nehmen musste, in der Angst den bürokratischen Ansprüchen nicht zu genügen. Mir wurde seitens des Job Centers ausdrücklich mitgeteilt, dass ich keinerlei Anspruch auf einen Leistungsbezug habe, wenn ich zu meinem Untermietvertrag nicht den Mietvertrag von XXX, sowie eine Einverständniserklärung seiner Vermieterin (Eigentümerin) erbringe.
Diese Forderungen des Job Centers entbehren jeglicher juristischer Grundlage. Nicht nur ich, sondern alle des Weiteren davon betroffenen Personen empfinden dieses als Nötigung, Amtsanmaßung und Eingriff in ihre Privatsphäre.

Die Zeitverzögerung meiner Strafanzeige ergibt sich aus dem Umstand, dass ich aufgrund meines finanziellen Unvermögens, sowie der damit verbundenen emotionalen Belastung, mich erst jetzt in der Lage sehe angemessen zu reagieren.
In einer Broschüre des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg geht folgendes hervor (Zitat):

„Lebt der Hilfebedürftige in einem Untermietverhältnis, so ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, den Hauptmietvertrag seines Vermieters vorzulegen. Nur in besonders begründeten Fällen (etwa bei Anhaltspunkten für einen Leistungsmissbrauch)
kann der Antragsteller aufgefordert werden auch den Hauptmietvertrag vorzulegen.“
...Keinerlei Leistung bedeutete weder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts noch Unterkunftsleistungen und auch keinerlei ergänzende Sachleistungen. Also überhaupt nichts und dies über drei Monate mit offenem Ende (was bedeutet dass der Leistungsentzug fortgesetzt worden wäre, wenn es der Betroffenen nicht gelungen wäre trotz fehlender Befugnis den geforderten Nachweis zu erbringen). 

Eine Betroffene aus einem fadenscheinigen Grund (= Schikane) psychisch unter Druck zu setzen und 90 Tage mit offenem Ende hungern zu lassen hätte zwangsläufig mit dem Tod geendet, wenn Freundschaft hier nicht mit physischer und psychischer Unterstützung zur Hilfe gekommen wäre. Diese Freundschaft implizierte auch eine pragmatische Unterstützung in Bezug zum Jobcenter:
Zum einen in Form einer Belgeitung, als die Betroffene bei der lokal zuständigen stellvertretenden Geschäftsführung vorsprach. Einmal abgesehen von dem "großzügigen Angebot", einmal in die Süßigkeitenschale des Büros greifen zu dürfen und sich mit 10 € abspeisen zu lassen, blieb es fruchtlos und daher blieben wir zur weiteren Klärung sitzen bis zwei nette Polizisten (...wie sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellte) kamen und wir schließlich dem Hausverweis des Jobcenters Folge leisten mussten. 
Zum anderen in Form eines Schreibens an die Geschäftsführung, in welchem ich zum Ausdruck brachte was der Wahrheit entspricht: Dass man sich durch diesen unrechtmäßigen Leistungsentzug zu einem potentiellen Mörder machen würde (nebenbei bemerkt hat sich die Definition, ein alternativlos vorsätzliches Verhungern lassen mit Mord gleichzusetzen, auch in den Mainstreammedien etabliert).


Seitens der Geschäftsführung nahm man dies jedoch keineswegs als Anlass den initiierten Tod durch Verhungern zu beenden, sondern erstattete stattdessen wegen "Herabsetzung in der Ehre" Anzeige gegen mich. 
Und seitens der Staatsanwaltschaft nahm man dies keineswegs als Anlass die o.g. Strafanzeige einmal näher in Betracht zu ziehen, sondern ergriff stattdessen Partei für die Geschäftsführung.  
Auch die Richterin (in privaten Begegnungen eigentlich ein netter Mensch) folgte dieser parteiischen Ausrichtung, so dass erst gar nicht zugelassen wurde dass ich zu Wort komme und mit mir kurzerhand der Prozess gemacht wurde (mit einem Strafmaß das 20 Tage Gefängnis entsprechen würde). 

Was hier also geschah war Folgendes: Behördliche Befangenheit greift ineinander, die Betroffene findet kein Gehör, Hilfe in Not wird bestraft und ein unlauteres (zumal grundrechtswidriges) Vorgehen des Jobcenters wird gedeckt. 

Oder mit anderen Worten: 
Die Betroffene wurde ihrer Menschenwürde beraubt und das ehrlose Handeln der Geschäftsfühung wurde bestärkt.  


***

Die Staatsanwaltschaft kann nur Recht schaffen, 
wenn sie zugleich auch rechtschaffen handelt.

Zur damaligen Zeit hatte ich in anderer Angelegenheit auch selber Strafanzeigen bei der StA Konstanz eingereicht, die sich gegen das Jobcenter Konstanz und eine ansässige Beschäftigungsgesellschaft richteten. Dass diese vonvornherein als unbegründet abgewiesen wurden gab mir eine behördliche Befangenheit zu verstehen. Es steht somit die Frage nach einer tendenziellen Änderung im Raum...



Donnerstag, 18. August 2016

Personalausweis III: Klarstellung zu fortbestehender Rechtsunsicherheit

Seitens der zuständigen Stelle Bürgeramt Konstanz kann, will oder darf man offensichtlich keine rechtsverbindliche Stellungnahme abgeben und verletzt damit die Auskunftspflicht.
Seitens der Staatsanwaltschaft kann, will oder darf man offenbar keinen Handlungsbedarf zur Abhilfe sehen und begeht damit ein Unterlassen.

Aufgrund dieses fruchtlosen Ergebnisses wandte ich mich in meinem Klärungsbemühen an einen Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft, welcher privat einen Blog mit dem Titel "Reichsbürger" und andere "Volksbetrüger" betreibt.

Hierbei kristallisierten sich folgene Gemeinsamkeiten in unseren Rechtsauffassungen heraus:
- Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtssubjekt und eine juristische Person.
- Der Inhaber des Ausweises ist eine natürliche Person.

Daraus habe ich folgende Feststellung hergeleitet:

"Der Zuspruch, eine natürliche Person zu sein, erfolgt durch den BPA mittelbar, da dieser seinen Inhaber im Sinne des Rechtssubjekts der juristischen Person (Bundesrepublik Deutschland) definiert."

Da dies unbegründet verneint und als Blödsinn abgetan wurde, habe ich diese Feststellung anhand eines bereits genannten Beipiels ergänzend erörtert:

"Dass die mit der natürlichen Person Siegfried Zielasko verbundene Unmittelbarkeit seiner Menschenrechte (hier auf Unversehrtheit von Leib und Leben) eine Einschränkung erfuhr, begründet sich dadurch dass dieser im Sinne des Rechtssubjekts der juristischen Person (Bundesrepublik Deutschland) definiert und behandelt wurde."

...Gegenargumente zum dargestellten Sachverhalt blieben aus.

Mit dem Augenmerk wieder zurück zu den Behörden. Was mir in meiner Kommunikation zur BPA-Rechtsfrage gerdaezu ins Auge fällt ist der Umstand, dass man mir einerseits freundlich begegnet und bis zu einem bestimmten Grad auch bemüht ist Antwort zu geben, es andererseits jedoch partout vermieden wird ein konkretes rechtsverbindliches Statement dazu zu äußern, ob im BPA eine natürliche Person definiert wird. Zu Letzterem muss dann auch ganz klar gesagt werden:

Verschweigen ist Volksbetrug!



@ Bürgeramt Konstanz: Wird in dem Bundespersonalausweis eine natürliche Person definiert? Ein rechtsverbindliches Ja oder Nein würde genügen. Billiger geht es jedoch nicht.



Montag, 16. Mai 2016

Personalausweis II: Rechtsunsicherheit Bürgeramt Konstanz - Abhilfegesuch Staatsanwaltschaft Konstanz

 

Vorläufige Dokumentation: 

 

"...im Zuge wiederholter Anfragen an das Bürgeramt Konstanz stellte sich heraus, dass in Bezug zum Bundespersonalausweis keine Rechtssicherheit gewährleistet wird. Gegenstand der Anfrage war, ob der BPA seinen Träger als natürliche Person identifiziert oder ob dies nicht zutrifft. Bestätigt wurde mir lediglich, dass der BPA an natürliche Personen herausgegeben wird, zuvor Genanntes fand jedoch keine Klärung. Da Bundespersonalausweise unter dieser Rechtsunsicherheit ausgestellt und herausgegeben werden, sowie Verstöße gegen das Personalausweisgesetz unter dieser Rechtsunsicherheit geahndet werden, erweist sich dies als ein unhaltbarer Zustand. Ich wende mich nun im Abhilfeinteresse an Sie, damit in dieser Frage eine entsprechende Ermittlung eingeleitet und eine Rechtssicherheit hergestellt werden kann. Der Sachverhalt wird beim Bürgeramt unter dem Zeichen BPA Sonnenkalb 01.hrf geführt."

(Zustellung 20.04.2016)



"am 20.04.2016 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Konstanz ein Abhilfegesuch („Rechtsunsicherheit Bürgeramt Konstanz“) eingereicht, jedoch bislang keinerlei Feedback hierzu erhalten. Ich möchte daher anfragen ob in dieser Sache bereits etwas unternommen wurde."

(08.05.2016)



Bezugnahme seitens der Staatsanwaltschaft Konstanz (Aktenzeichen 22 AR 272/16):

 

 "das Verfahren wird eingestellt, weil dem angezeigten Sachverhalt ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht entnommen werden kann."

(09.05.2016)



Fortführung des Abhilfeinteresses: 


"zunächst einmal möchte ich Ihnen für Ihre schriftliche Bezugnahme zu meiner Eingabe danken, welche nicht wie diese Abhilfe- sondern Straforientiert ist. Da seitens der Staatsanwaltschaft offenbar nur bei strafrechtlich relevantem Verhalten Handlungsbedarf wahrgenommen wird, an dieser Stelle eine entsprechende Ergänzung zu meiner Eingabe:

Die Einstellung des Verfahrens impliziert, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz das Bestehen einer Rechtsunsicherheit wissentlich billigt und nicht von der Voraussetzung ausgeht, dass eine staatlich bedingte Rechtslage für jeden, insbesondere für jene die es betrifft, zureichend erkennbar sein muss. In diesem Fall betrifft es sämtliche Bürger im Zuständigkeitsbereich des Bürgeramt Konstanz.

Bürger werden im Zusammenhang mit dem BPA in eine zu respektierende Pflicht genommen, alleine darum schon ist es absolut inakzeptabel, dass die zuständige Ausstellungsbehörde in dieser fundamentalen Rechtsfrage ihre Verpflichtung zur Auskunft verletzt. Dieses konspirative Verhalten gegenüber der Bürgerschaft in Bezug zur genannten Rechtsfrage, welche sogar mit nur einem einzigen Wort (ja oder nein) Beantwortung finden könnte, ist durch nichts zu rechtfertigen.

Dass der BPA an natürliche Personen herausgegeben wird und für selbige auch einen Schutz impliziert, besagt nicht in Zwangsläufigkeit dass der Besitzer eines BPA, die natürliche Person, in dem BPA ebenso auch als natürliche Person definiert wird. Ohne Gewährleistung eines einwandfrei rechtssicheren BPA (eindeutige Klarheit in der genannten Rechtsfrage) lässt der BPA keine einwandfrei feststellbare Identität zu und ohne eine einwandfrei feststellbare Identität ist der BPA ungültig.

Und dies ist auch für die Staatsanwaltschaft Konstanz von Relevanz, nicht nur in Hinblick auf eine Strafverfolgung bei Verstößen gegen das PAuswG unter wissentlicher Billigung eines rechtsunsicher gehaltenen BPA.

Ich appelliere an dieser Stelle nochmals an die Staatsanwaltschaft Konstanz, zur Beseitigung der bestehenden Rechtsunsicherheit initiativ auf eine Abhilfe hinzuwirken und bitte über ein solches Hinwirken zeitnah informiert zu werden, um berücksichtigen zu können ob ein anderweitiges Klärungsprocedere entbehrlich sein kann."

(15.05.2016)



 

 


Fortführung des Abhilfeinteresses (2): 


"ich finde es sehr bedauerlich dass Sie hinsichtlich der angesprochenen Rechtsunsicherheit (siehe Aktenzeichen in der Betreffszeile) weiterhin offensichtlich keinen Handlungsbedarf sehen.
Ich beabsichtige daher eine denkbare Alternative zur Abhilfe näher in Betracht zu ziehen. D.h. ich werde irgendwann in der nächsten Zeit von meinem Demonstrationsrecht gebrauch machen, indem ich es in unmittelbarer Nähe zum Bürgeramt öffentlich thematisiere. Vielleicht unter Einbezug eines praktischen Beispiels zur Veranschaulichung, damit die Unverhältnismäßigkeit in der Rechtsanwendung (rechtliche Maßnahmen unter bestehender Rechtsunsicherheit) besser ersichtlich werden kann. Aufgrund der direkten Themenbezogenheit würde sich hierfür beispielsweise der Vorfall mit dem 82 jährigen Rentner aus St. Georgen eignen, welcher mangels eines gültigen Personalausweises von der Staatsanwaltschaft Konstanz einen Haftbebfehl erhielt.

Damit in jedem Fall (falls Menschen hinzukommen) alles seine Richtigkeit hat, werde ich meine Demonstration (demonstrare „zeigen, hinweisen, nachweisen“) vorsorglich beim Ordnungsamt anmelden. Eine entsprechende Klärung und Absprache mit dem Ordnungsamt hat es in Vergangenheit bereits gegeben, ich werde zu gegebener Zeit dann auch darum bitten zugleich die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen, denn Sie sind gerne zum Gespräch willkommen.

http://bodenseeinfo.blogspot.de/2016/04/vorlaufige-dokumentation.html

Wie Ihnen vielleicht ansatzweise ersichtlich werden könnte, folge ich einem Initialgedanken. Um der Vollständigkeit willen möchte ich anmerken, dass ich hiermit kein rückläufiges Reichsbürgerinteresse verbinde. Ich nehme an Sie wissen prognostisch ebenso wie ich dass gesellschaftliche Veränderungen größeren Ausmaßes absehbar sind und in dessen Vorfeld so oder so solche Fragen wie die o.g. verstärkt aufkommen werden. Ich gehe davon aus dass der bevorstehende Veränderungsprozess destruktiv wie konstruktiv ablaufen kann und wie es dann letztlich sein wird von allen Menschen abhängt. In meiner Absicht steht einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Mir sind hierbei klare Verhältnisse wichtig, damit ein konkreter Umgang mit diesen gefunden werden kann und davon ausgehend eine sinnvolle Entwicklung."

(15.06.2016)

Anmerkung: Dieses Schreiben wurde ebenfalls dem Bürgeramt Konstanz zur Kenntnis gegeben. Der o.g. Vorfall kann hier nachvollzogen werden… 
Nach Streit um Ausweis: Rentner (82) aus St. Georgen wird verhaftet 



Mitteilung seitens der Staatsanwaltschaft Konstanz:


„auf ihre Anfrage vom 19.04.2016 und 15.06.2016 teile ich Ihnen folgendes mit:

Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbilderausweis als Identitätsnachweis.
Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden.
Nach meinem Dafürhalten identifiziert er seinen Inhaber als natürliche Person.
Für juristische Personen, wie Vereine, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Stiftungen usw., werden nämlich keine Personalausweise ausgestellt.
Eine Rechtsunsicherheit besteht nicht."

(30.06.2016)



Bezugnahme zur o.g. Mitteilung: 


"ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung vom 30.06.2016. 
In dieser leiten Sie aus Ihrem Dafürhalten das Nichtbestehen einer Rechtsunsicherheit ab und begründen dieses dadurch, dass für juristische Personen, wie Vereine, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Stiftungen usw. keine Personalausweise ausgestellt werden. 

Bedauerlicherweise berühren Sie mit Ihrer Argumentation jedoch nicht den Gegenstand meiner Rechtsfrage. Denn dass für andere juristische Personen keine Personalausweise ausgestellt werden, hat keinerlei Aussagekraft darüber ob im Bundespersonalausweis eine Deklarierung und Identifizierung als natürliche Person zutreffend ist. 

Dass die im Rechtssinne juristische Person des öffentlichen Rechts ´Bundesrepublik Deutschland´ Besitzer des BPA als Personal definiert, legt meines Erachtens vielmehr sogar die Vermutung nahe dass dem nicht so ist. 

Eine Rechtssicherheit kann ich als gewährleistet anerkennen, wenn Sie für Ihr Dafürhalten einen entsprechenden  rechtsverbindlichen Nachweis erbringen. Somit sehe ich es bis auf Weiteres als gegeben an, dass seitens des Bürgeramt Konstanz Bundespersonalausweise unter einer Rechtsunsicherheit ausstellt und herausgegeben werden und entsprechender Abhilfebedarf besteht."